Zwei Vertreter der „Bi-Lärmschutz-A8“ waren am
Freitag, dem 8.2.2013 beim
Regierungspräsidium in Karlsruhe. Frau Zachmann und Herr Wachter überbrachten Frau Regierungspräsidentin
Kressl, die in einem erneuten Begleitschreiben aufgeführten Anliegen und
Forderungen schriftlich. Frau Kressl wurden eine umfassende Unterschriftenliste
mit 578 protestierender Bürger und eine Prognose des zu erwartenden
Verkehrsaufkommenes vorgelegt. Kopien der Liste seien nicht notwendig.
Im nachfolgenden Gespräch wünschte
Frau Kressl keine Details zu diskutieren, da sie ja im Begleitschreiben
aufgeführt seien. Das Gespräch fand von 12.00 bis 12.30 Uhr statt.
Sie wies zu Beginn und während
des Gesprächs darauf hin, dass das Planungsverfahren mit der
Planfeststellung 2006 bereits abgeschlossen und damit rechtskräftig sei.
- Von unserer Seite wurde verdeutlicht, dass es darüber hinaus, auch nach der Planfeststellung, die Möglichkeit der Nachbesserung und der Aktualisierung geben muss, da es sich hier um eine Angelegenheit von hohem, öffenlichem Interesse handelt und eine große Anzahl Remchinger Bürger der Ortsteile Nöttingen, Darmsbach und Wilferdingen betroffen sind. Zur Verdeutlichung wurde ein kurze Hochrechnung angeführt:
Allein in Nöttingen wird an rd.130 Gebäuden der gesetzlich
vorgeschriebene Lärmpegel nicht einzuhalten sein. Rechnet man pro Gebäude nur mit 3 Be-wohnern,
also mit 3 x 130 Personen, so ergibt
sich die Anzahl von 390 Betroffener. Bei einer Gesamteinwohnerzahl von 2500 ergibt dies einen Anteil von rd. 16 % !
- Remchingen
liegt mit Nöttingen- Darmsbach nach
den Berechnungen für 2020, also nach der Maßnahme, an der gesamten Ausbaustrecke der A8 mit
134 betroffener Gebäude (113/21) absolut an der Spitze. Es ist uns keine
Gemeinde bekannt, der in Zukunft so
viel Lärm zugemutet wird wie Nöttingen-Darmsbach. Vor allem werden dem
Gutachten des Regierungspräsidiums zufolge, trotz Lärmschutzmaßnahmen 113
Gebäuden in Nöttingen und 21 Gebäuden in Darmsbach die gesetzlichen Lärmschutzgrenzwerte
nicht eingehalten.
- Die durch die Höherlegung der Trasse (keine Absenkung wie in Mutschelbach) führt "zunächst" zu einer Pegelzunahme/+Mehrbelastung, dazu kommt noch die besondere topographisch Lage, die sich ungünstig auswirkt. Zusätzlich wird die A8, mehr als bisher, bogenförmig um Nöttingen geführt. Die Lärmbelastung kann deshalb nur durch eine optimale Lärmschutzmaßnahme verbessert werden. Dem stimmte Frau Kressl zu.
- Erwähnt wurde ein realitätsnahes Beispiel: Eine berechnete „Reduzierung“ von 2dB (A) an dem Gebäude der Gleiwitzerstraße (östliche Höhenlage) entsprechen gerade mal den 2,0 dB(A), die für den neuen, günstigsten Standardbelag „Splitt-Mastix-Asphalt“ mit einer Körnung 0/11 angerechnet werden dürfen. Dies wäre keine tatsächliche Lärmminderung! Geht man von 3dB(A) aus, die im sogenannten "nicht-wahrnehmbaren Bereich des menschlichen Ohres" liegen sollen, so würden sich nicht nur in der Gleiwitzerstraße keinerlei Verbesserungen zeigen, sondern auch in vielen anderen Ortsbereichen.
Dem Gespräch vorangestellt und wiederholt
begründet wurden unserer Forderung und
unser Ziel :
Wir fordern einen drastisch verbesserten Lärmschutz, der dazu führen
muss, dass 55 dB(A) tags und 45dB (A) nachts (gemessen vor Ort) nicht überschritten
werden. Noch besser, da zukunftsgerichtet, wäre aber die von der WHO und dem
Bundesumweltamt vorgeschlagenen optimalen Werte von 50 bzw. 40dB(A)
tags/nachts einzuhalten.
Hierfür sind umfangreiche Ergänzungen des Schallschutzes und Neuberechnungen
bzw. eine Ausweitung des Schallschutzgutachtens nötig
Unsere mündliche
Anfrage und Bitte, ob Sie zu
einer Informationsveranstaltung nach Remchingen kommen würde, lehnte Sie erneut mit der Begründung der Mehrbelastung Ihrer
Mitarbeiter ab (wörtl.:…um die Mitarbeiter vor weiterem Arbeitsaufwand zu
schützen.).
Ihr Angebot sei, sich am „Runden Tisch im
Regierungspräsidium“ mit den Gemeindevertretern und der Bürgerinitiative zu
treffen. Wir machten jedoch deutlich, dass dies kein Ersatz sei. Eine
Information und aktuelle Offenlegung ist unserer Meinung nach für alle Bürger
notwendig (nicht nur für ein "auserwähltes Gremium"). Sie gab zu bedenken,
dass dies bereits im Vorfeld hätte erfolgen müssen.
Wir baten eindringlich um eine erneute Überprüfung der Berechnungen und die dafür vorgesehenen
Lärmschutzmaßnahmen doch bitte zu überprüfen.
Frau Kressl erläuterte, dass das RP das
ausführende Organ sei und sie und ihre
Mitarbeiter deshalb an die Vorgaben des
Bundes gebunden seien.
Wir unterstrichen, dass bei
Entscheidung des Regierungspräsidiums und ihr als Regierungspräsidentin
Bemessungsspielräume eingeräumt seien und diese zum Schutze der Bürger genutzt
werden müssen.
Auf die Frage (/Feststellung) von Frau Kressl
machten wir deutlich, dass wir auch in der Zukunft unsere Forderungen gegenüber
dem RP aufrechterhalten.
Wir unterstrichen, die im Begleitschreiben
aufgeführte Bitte, um Offenlegung der Ausführungspläne.
Wir baten, jederzeit Einsicht in die
Pläne erhalten zu können. Auf die Frage, an welche Person wir uns wenden könnten,
erwiderte sie: 'Das wüsste sie jetzt nicht, jedoch sei Herr Speer für uns
zuständig.'
Wir verdeutlichten, dass wir auf eine kooperative Zusammenarbeit mit dem RP Wert legen.
Fazit:
Das Gespräch wurde zwar in angenehmer Atmosphäre
geführt, jedoch in Bezug auf die Inhalte unserer Forderungen und der Bitte, um
eine Informationsveranstaltung, kein ersichtliches Entgegenkommen signalisiert.
I.Zachmann, K. Wachter
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