Freitag, 8. Februar 2013

Termin mit Regierungspräsidentin am 08.02.2013

Dokumentation des RP-Gesprächs mit Regierungspräsidentin Fr.Kressl  

Zwei Vertreter der „Bi-Lärmschutz-A8“ waren am Freitag, dem 8.2.2013  beim Regierungspräsidium in Karlsruhe. Frau Zachmann und Herr Wachter überbrachten Frau Regierungspräsidentin Kressl, die in einem erneuten Begleitschreiben aufgeführten Anliegen und Forderungen schriftlich. Frau Kressl wurden eine umfassende Unterschriftenliste mit  578 protestierender  Bürger und eine Prognose des zu erwartenden Verkehrsaufkommenes vorgelegt. Kopien der Liste seien nicht notwendig.

Im nachfolgenden Gespräch wünschte  Frau Kressl keine Details zu diskutieren, da sie ja im Begleitschreiben aufgeführt seien. Das Gespräch fand von 12.00 bis 12.30 Uhr statt.

Sie wies zu Beginn und während  des Gesprächs darauf hin, dass das Planungsverfahren mit der Planfeststellung 2006 bereits abgeschlossen und damit rechtskräftig sei.

  • Von unserer Seite wurde verdeutlicht, dass es darüber hinaus, auch nach der Planfeststellung, die Möglichkeit der Nachbesserung und der Aktualisierung geben muss, da es sich hier um eine Angelegenheit von hohem, öffenlichem Interesse handelt und eine große  Anzahl  Remchinger Bürger der Ortsteile Nöttingen, Darmsbach und Wilferdingen betroffen sind. Zur Verdeutlichung wurde ein kurze Hochrechnung angeführt:
Allein in Nöttingen wird an  rd.130 Gebäuden der gesetzlich vorgeschriebene Lärmpegel nicht einzuhalten sein.  Rechnet man pro Gebäude nur mit 3 Be-wohnern, also mit  3 x 130 Personen, so ergibt sich die Anzahl von 390 Betroffener. Bei einer Gesamteinwohnerzahl von  2500 ergibt dies einen Anteil von rd. 16 % !

  • Remchingen liegt mit Nöttingen- Darmsbach  nach den Berechnungen für 2020, also nach der Maßnahme, an der gesamten Ausbaustrecke der A8 mit 134 betroffener Gebäude (113/21) absolut an der Spitze. Es ist uns keine Gemeinde bekannt, der  in Zukunft so viel Lärm zugemutet wird wie Nöttingen-Darmsbach. Vor allem werden dem Gutachten des Regierungspräsidiums zufolge, trotz Lärmschutzmaßnahmen 113 Gebäuden in Nöttingen und 21 Gebäuden in Darmsbach  die gesetzlichen Lärmschutzgrenzwerte nicht eingehalten.

  • Die durch die Höherlegung  der Trasse (keine Absenkung wie in Mutschelbach) führt  "zunächst" zu einer   Pegelzunahme/+Mehrbelastung, dazu kommt noch  die besondere topographisch Lage, die sich ungünstig auswirkt. Zusätzlich wird die A8, mehr als bisher,  bogenförmig um Nöttingen geführt. Die Lärmbelastung  kann deshalb nur durch eine optimale Lärmschutzmaßnahme  verbessert werden. Dem stimmte  Frau Kressl zu.

  •  Erwähnt wurde ein  realitätsnahes Beispiel: Eine berechnete  „Reduzierung“ von 2dB (A) an dem Gebäude der Gleiwitzerstraße (östliche Höhenlage) entsprechen gerade mal den 2,0 dB(A), die für den neuen, günstigsten Standardbelag „Splitt-Mastix-Asphalt“ mit einer Körnung 0/11 angerechnet werden dürfen. Dies wäre keine tatsächliche Lärmminderung! Geht man von 3dB(A) aus, die im sogenannten "nicht-wahrnehmbaren Bereich des menschlichen Ohres" liegen sollen, so würden sich nicht nur in der Gleiwitzerstraße  keinerlei Verbesserungen zeigen, sondern auch in vielen anderen Ortsbereichen.

Dem Gespräch vorangestellt und wiederholt begründet wurden unserer Forderung und  unser  Ziel :                                                                               
Wir fordern einen drastisch verbesserten Lärmschutz, der dazu führen muss, dass 55 dB(A) tags und 45dB (A) nachts (gemessen vor Ort) nicht überschritten werden. Noch besser, da zukunftsgerichtet, wäre aber die von der WHO und dem Bundesumweltamt vorgeschlagenen optimalen Werte von 50 bzw. 40dB(A) tags/nachts  einzuhalten.

Hierfür sind umfangreiche Ergänzungen des Schallschutzes und Neuberechnungen bzw. eine Ausweitung des Schallschutzgutachtens nötig
Unsere dringende Bitte um Unterstützung bei unserem Anliegen wurde an die Regierungspräsidentin herangetragen und sie aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die mittelfristigen, von der WHO empfohlenen  Lärmschutzgrenzwerte erzielt werden.

Unsere mündliche  Anfrage und Bitte, ob Sie  zu einer Informationsveranstaltung nach Remchingen  kommen würde, lehnte Sie erneut  mit der Begründung der Mehrbelastung Ihrer Mitarbeiter ab (wörtl.:…um die Mitarbeiter vor weiterem Arbeitsaufwand zu schützen.).

Ihr Angebot sei, sich am „Runden Tisch im Regierungspräsidium“ mit den Gemeindevertretern und der Bürgerinitiative zu treffen. Wir machten jedoch deutlich, dass dies kein Ersatz sei. Eine Information und aktuelle Offenlegung ist unserer Meinung nach für alle Bürger notwendig (nicht nur für ein "auserwähltes Gremium"). Sie gab zu bedenken, dass dies bereits im Vorfeld hätte erfolgen müssen.

Wir baten eindringlich um eine erneute  Überprüfung der Berechnungen und die dafür vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen doch bitte zu überprüfen.

Frau Kressl erläuterte, dass das RP das ausführende  Organ sei und sie und ihre Mitarbeiter  deshalb an die Vorgaben des Bundes gebunden seien.

Wir unterstrichen, dass  bei  Entscheidung des Regierungspräsidiums und ihr  als Regierungspräsidentin Bemessungsspielräume eingeräumt seien und diese zum Schutze der Bürger  genutzt  werden müssen.

Auf die Frage (/Feststellung) von Frau Kressl machten wir deutlich, dass wir auch in der Zukunft unsere Forderungen gegenüber dem RP aufrechterhalten.

Wir unterstrichen, die im Begleitschreiben aufgeführte  Bitte, um Offenlegung der Ausführungspläne. Wir baten, jederzeit  Einsicht in die Pläne erhalten zu können. Auf die Frage, an welche Person wir uns wenden könnten, erwiderte sie: 'Das wüsste sie jetzt nicht, jedoch sei Herr Speer für uns zuständig.'

Wir verdeutlichten, dass  wir auf eine kooperative Zusammenarbeit  mit dem RP Wert legen.
Fazit:
Das Gespräch wurde zwar in angenehmer Atmosphäre geführt, jedoch in Bezug auf die Inhalte unserer Forderungen und der Bitte, um eine Informationsveranstaltung, kein ersichtliches Entgegenkommen signalisiert.

I.Zachmann, K. Wachter 

Das Begleitschreiben an Frau Kressl steht hier als Download zur Verfügung: Begleitschreiben Regierungspräsidium

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