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Dienstag, 18. Dezember 2018
Freitag, 16. März 2018
Dienstag, 16. Mai 2017
Dienstag, 18. April 2017
Donnerstag, 13. April 2017
Freitag, 7. April 2017
Freitag, 31. März 2017
Donnerstag, 2. März 2017
Freitag, 16. September 2016
Donnerstag, 14. Juli 2016
Donnerstag, 19. November 2015
Samstag, 31. Oktober 2015
Mittwoch, 17. Dezember 2014
Mittwoch, 15. Oktober 2014
Donnerstag, 13. Februar 2014
Wir kämpfen weiter!
Auch uns hat die Entscheidung des Bundes, den lärmarmen
Asphalt nicht als Pilotstrecke freizugeben, erschüttert. Dennoch
kämpfen wir weiter.
Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren hin oder her. Es darf einfach nicht sein, dass solch gravierende Berechnungsfehler nicht angemessen korrigiert werden.
Uns drängt sich der Eindruck auf, dass handelnde und verantwortliche Personen in den Ämtern und Behörden sich teilweise noch nicht über das Ausmaß der zu erwartenden Grenzwertüberschreitungen im Klaren sind.
Es kann auch nicht sein, dass sich der Staat nicht an seine eigenen Gesetze hält, sich hierbei in technische Scheinargumente flüchtet und noch versucht den Betroffenen eine Mitschuld an der Misere anzuhängen.
Deshalb ist uns diese Ablehnung ‐ sie ist nicht die Erste ‐ mehr Ansporn als Entmutigung!
Die Bürgerinitiative wird nochmal alle Hebel in Bewegung setzen, um etwas für die Bürger von Remchingen zu erreichen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren hin oder her. Es darf einfach nicht sein, dass solch gravierende Berechnungsfehler nicht angemessen korrigiert werden.
Uns drängt sich der Eindruck auf, dass handelnde und verantwortliche Personen in den Ämtern und Behörden sich teilweise noch nicht über das Ausmaß der zu erwartenden Grenzwertüberschreitungen im Klaren sind.
Es kann auch nicht sein, dass sich der Staat nicht an seine eigenen Gesetze hält, sich hierbei in technische Scheinargumente flüchtet und noch versucht den Betroffenen eine Mitschuld an der Misere anzuhängen.
Deshalb ist uns diese Ablehnung ‐ sie ist nicht die Erste ‐ mehr Ansporn als Entmutigung!
Die Bürgerinitiative wird nochmal alle Hebel in Bewegung setzen, um etwas für die Bürger von Remchingen zu erreichen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Donnerstag, 6. Februar 2014
Kurze Chronologie der wichtigsten Ereignisse
2004 Schalltechnische Untersuchung (STU)
Ergebnis: Grenzwert-Überschreitungen an 21 Gebäuden in Darmsbach und 113 Gebäuden in Nöttingen bis zu 2,9 dB(A)2006 Planfeststellung
Als notwendig erkannte Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte: Mittel- und Nordwand auf Pfinztalbrücke, Erhöhung der Wälle beidseitig wurden aus rein finanziellen Abwägungen mit der Begründung abgelehnt: Missverhältnis Mehrkosten/Nutzen.seit 2012 Unterlagensichtung und Gespräche der BI
BI stellt zahlreiche Mängel fest: Verkehrsprognose zu niedrig, Ausführung weicht von Planfeststellung ab, falsche Berechnungsgrundlagen - und nimmt Gespräche mit Regierungspräsidium (RP), Gemeinde und Politikern auf.August 2013 Untersuchung der Gemeinde
Grundlage der STU ist falsch: Es wurden bei ca. 70% der Gebäude zu wenig Stockwerke berücksichtigt. Schon bei einem Stockwerk mehr kann es bis zu 4 dB(A) lauter werden.seit September 2013 weitere zähe Gespräche mit RP
Trotz nachweislich falscher Annahmen, besteht aufgrund der Planfeststellung 2006 angeblich rechtlich kein Anspruch auf Nachbesserung. Das RP hat beim Bund einen Antrag für lärmreduzierten Belag gestellt ( -2 dB(A) gegenüber bisher geplantem Belag). Die Antwort steht noch aus. Selbst wenn dieser genehmigt wird, reduziert dies nur einen Bruchteil der Überschreitungen.Donnerstag, 9. Januar 2014
Neue Hoffnung für verbesserten Lärmschutz in Remchingen
Die Gemeinde hat nachgeprüft:
Mit Schreiben der Gemeinde vom 29.08.2013 wurde dem RP ein ganzer Fragenkatalog vorgelegt, wobei auch die Fehler bei der Berechnung ausführlich erläutert wurden.
Daraufhin hatte das RP zu einen Termin eingeladen. Gemeinde, Fraktionssprecher und Vertreter der BI waren anwesend. Trotz der nachgewiesenen Falschberechnung wusste das RP nur auf das schon längst abgeschlossene Planfeststellungsverfahren hinzuweisen und somit auf den Umstand, dass kein Rechtsanspruch auf Nachbesserung bestünde. Frau Kressl, Präsidentin des RP´s, sagte abschließend, dass man jedoch die Möglichkeiten einer Nachbesserung prüfen werde und in angemessener Zeit ein Maßnahmenpaket vorstellen würde.
Bis heute haben weder Gemeinde noch BI eine offizielle Stellungnahme erhalten.
In der letzten Gemeinderatssitzung vor den Weihnachtsferien haben Herr Bürgermeister Prayon, wie auch die Fraktionen bekräftigt, dass man sich weiter für eine Verbesserung des unzureichend geplanten Lärmschutzes einsetzen würde. Allerdings wollte man aber erst noch das Angebot des RP´s abwarten. Die Beauftragung einer schalltechnischen Untersuchung durch die Gemeinde sei nicht ausgeschlossen, man habe vorsorglich schon mal Angebote angefordert, so Prayon in der letzten Gemeinderatssitzung.
Nochmal zur Erinnerung: Aufgrund der Berechnungen des RP´s werden 113 Häuser in Nöttingen und 21 Häuser in Darmsbach den gesetzlichen Grenzwert von 49 dB(A) bei Nacht überschreiten. (Zum Vergleich: In Mutschelbach, es sei Ihnen gegönnt, sind es lediglich 2 Häuser).
Nachdem nun falsche Grundlagen für die Berechnungen zum Planfeststellungsverfahrens herangezogen wurden, ist von einem weitaus größeren Ausmaß an Überschreitungen als ursprünglich angenommen zu rechnen. Dies wird man doch hoffentlich zum Anlass nehmen, eine Neuberechnung durch ein unabhängiges Büro zu veranlassen, um dann auf dieser neuen Basis den Lärmschutz ordnungsgemäß auszuführen.
Unabhängig von einem auf falscher Datenbasis abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren hoffen wir immer noch auf ein Einsehen des RP´s.
Dazu passend eine Zitat von August Bier: „Jedes Ding lässt sich von drei Seiten betrachten, von einer wirtschaftlichen, einer juristischen und einer vernünftigen“.
Vorgesehener Lärmschutz wurde vom RP auf falscher Datenbasis berechnet!
Ein bereits 2009 durch das RP erstelltes Schallgutachten wurde der Gemeinde erst im Mai 2013 vorgelegt. Pegelüberschreitungen dieses Gutachtens gegenüber dem Gutachten von 2004, hatte die Gemeinde dazu bewegt, in einer aufwendigen Untersuchung alle Bauakten von Darmsbach und Nöttingen zu überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass an 405 Fassaden in Nöttingen und 165 Fassaden in Darmsbach nicht die korrekte Anzahl der Stockwerke zu Grunde gelegt wurde → bedeutet der auf dieser Basis geplante Lärmschutz kann nicht richtig sein.Mit Schreiben der Gemeinde vom 29.08.2013 wurde dem RP ein ganzer Fragenkatalog vorgelegt, wobei auch die Fehler bei der Berechnung ausführlich erläutert wurden.
Daraufhin hatte das RP zu einen Termin eingeladen. Gemeinde, Fraktionssprecher und Vertreter der BI waren anwesend. Trotz der nachgewiesenen Falschberechnung wusste das RP nur auf das schon längst abgeschlossene Planfeststellungsverfahren hinzuweisen und somit auf den Umstand, dass kein Rechtsanspruch auf Nachbesserung bestünde. Frau Kressl, Präsidentin des RP´s, sagte abschließend, dass man jedoch die Möglichkeiten einer Nachbesserung prüfen werde und in angemessener Zeit ein Maßnahmenpaket vorstellen würde.
Bis heute haben weder Gemeinde noch BI eine offizielle Stellungnahme erhalten.
In der letzten Gemeinderatssitzung vor den Weihnachtsferien haben Herr Bürgermeister Prayon, wie auch die Fraktionen bekräftigt, dass man sich weiter für eine Verbesserung des unzureichend geplanten Lärmschutzes einsetzen würde. Allerdings wollte man aber erst noch das Angebot des RP´s abwarten. Die Beauftragung einer schalltechnischen Untersuchung durch die Gemeinde sei nicht ausgeschlossen, man habe vorsorglich schon mal Angebote angefordert, so Prayon in der letzten Gemeinderatssitzung.
Nochmal zur Erinnerung: Aufgrund der Berechnungen des RP´s werden 113 Häuser in Nöttingen und 21 Häuser in Darmsbach den gesetzlichen Grenzwert von 49 dB(A) bei Nacht überschreiten. (Zum Vergleich: In Mutschelbach, es sei Ihnen gegönnt, sind es lediglich 2 Häuser).
Nachdem nun falsche Grundlagen für die Berechnungen zum Planfeststellungsverfahrens herangezogen wurden, ist von einem weitaus größeren Ausmaß an Überschreitungen als ursprünglich angenommen zu rechnen. Dies wird man doch hoffentlich zum Anlass nehmen, eine Neuberechnung durch ein unabhängiges Büro zu veranlassen, um dann auf dieser neuen Basis den Lärmschutz ordnungsgemäß auszuführen.
Unabhängig von einem auf falscher Datenbasis abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren hoffen wir immer noch auf ein Einsehen des RP´s.
Dazu passend eine Zitat von August Bier: „Jedes Ding lässt sich von drei Seiten betrachten, von einer wirtschaftlichen, einer juristischen und einer vernünftigen“.
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